Allegemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen sollen Antworten auf Fragen geben, wenn nicht explizit zusammen klare Abmachungen getroffen wurden. Die AGB dient dem Interesse beider Seiten, soll Überraschungen vermeiden und Klarheit geben.

Geltung & Bedinungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Vertragspartner (Auftraggeber) und Malergeschäft Vonlanthen über den Bezug von Dienstleistungen abgeschlossen Vertrages.

Begriff

Herr Donat Vonlanthen nachfolgend Malergeschäft Vonlanthen genannt, ist eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma nach Schweizerischem Recht mit dem Zweck Dienstleistungen ( Aussen & Innere Malerarbeiten) zu erbringen. Inhaber mit Alleinunterschrift ist Herr Donat Vonlanthen.

Vertrag

Eine verbindliche Annahme des Kundenauftrages gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kunde von Malergeschäft Vonlanthen eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax, Post) erhält oder durch Malergeschäft Vonlanthen der entsprechende Auftrag ausgeführt wird.
Spätere, zusätzliche Aufträge zu einem bereits laufenden Auftrag haben sowohl in schriftlciher als auch in mündlicher Form Gültigkeit.

Angebot

Malergeschäft Vonlanthen offeriert einen Pauschalpreis für das ausführen der Arbeiten. Diese Zusatzaufträge werden zu geltenden Tarifen ausgeführt, ohne dass ein erneuter Kostenvoranschlag erstellt wird. Die Angebote von Malergeschäft Vonlanthen sind freibleibend und unverbindlich, zudem behält sich das Malergeschäft Vonlanthen das Recht vor, Kundenaufträge abzulehnen.

Leistungen & Preise

Im offerierten Preisangebot sind die Leistungen gemäss den im Basisangebot aufgeführten Leistungen enthalten. Für gewisse zusätzliche Arbeiten kann eine Pauschale verrechnet werden. Alle Preise sind in Schweizerfranken. Mehrwertsteuer wird keine erhoben.

Konditionen

Schlussrechnung nach der Vollerndung der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber.
20 Tage 5% Skonto

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 01. Januar 2011 und behalten die Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen.